von Dr. Roland Götz
Der Artikel erschien im Evangelischen Gemeindeblatt Miesbach, Oktober 2016
Als 1517 in Wittenberg im fernen Sachsen der Augustinermönch und Theologie-Professor Martin Luther mit aufshenerregenden Thesen an die Öffentlichkeit trat, regierten im Herzogtum Bayern die Wittelsbacher Brüder Wilhelm IV. und Ludwig X. Mag sein, dass sie anfänglich mit mancher Kritik Luthers an kirchlichen Verhältnissen sympathisierten. Als sich aber die grundstürzenden Konsequenzen aus der reformatorischen Lehre abzuzeichnen begannen und als Luther von Papst und Kaiser verurteilt war, war für sie klar, dass sie bei der „alten“ Kirche blieben.
Das galt für sie selbst und zugleich für ihre Untertanen. Denn in einer Zeit, die eine Trennung von Kirche und Staat noch nicht kannte, war es undenkbar, die Entscheidung über das religiöse Bekenntnis jedem einzelnen freizustellen. Die Entscheidung, die die bayerischen Herzöge im Februar 1522 getroffen hatten, setzten sie auch mit landesherrlichen Machtmitteln durch: mit Religionsverordnungen und in einigen Fällen auch mit Haft, Verbannung, ja Hinrichtung. Endgültig seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 galt im ganzen Reich dieses Prinzip, dass die Landesherrschaft die Konfession bestimmt. Später hat man es in die Formel gekleidet: „cuius regio, eius religio“.
Allerdings war es mit der Entscheidung der Herzöge nicht getan. Herzöge wie Bischöfe waren sich bewusst, dass es einerseits breite Sympathien für die Reformation gab und dass andererseits die bestehende Kirche einer Reform bedurfte. Deshalb war bereits 1526 beschlossen worden, die tatsächlichen kirchlichen Verhältnisse in ganz Bayern mittels einer Visitation zu erfassen. Doch sollte es mehr als 30 Jahre dauern, bis eine gemischt bischöflich-herzogliche Visitationskommission ihre Arbeit im Bistum Freising aufnahm, um eventuellen reformatorischen Bestrebungen auf die Spur zu kommen und mögliche Missstände festzustellen.
Ende Oktober 1560 kam die Kommission nach Tegernsee, bezog im Kloster ihre „Mahlstatt“ und lud alle Pfarrer und Kirchpröpste (die Vorgänger der heutigen Kirchenpfleger bzw. Kirchenvorstände) aus der Umgebung zur Befragung vor. Was sie erfuhr, wurde in einem Protokoll festgehalten. Es ist erhalten und erlaubt einen einzigartigen Blick auf die kirchliche Wirklichkeit vor 450 Jahren im heutigen Landkreis Miesbach.
Zum Beispiel in der Pfarrei Otterfing: Pfarrer Johannes Gruber stammt aus Miesbach, ist seit sieben Jahren Priester und seit vier Jahren Pfarrer. Seine Schulbildung hat er in Schliersee erhalten, zum Priester wurde er in Freising geweiht. „Helts in Religionssachen durchaus in allen Articln catholisch und nach alltem Prauch“ – so resümiert das Visitationsprotokoll die Befragung des Pfarrers zur Glaubenslehre und zum pfarrlichen Leben in Otterfing. Nur dass das Volk bisweilen gegen den Willen des Pfarrers das Glaubensbekenntnis auf Deutsch singe und Lieder wie das lutherische „Aus tiefer Not“ anstimme.
Im Ganzen konnte man aus katholischer Sicht mit den Verhältnissen in Otterfing zufrieden sein. Nicht weit entfernt sah das ganz anders aus: In Neukirchen bei Weyarn gestaltete der Pfarrer das kirchliche Leben zwar in den herkömmlichen Formen, doch ein großer Teil seiner Gemeinde lehnte dies ab. Rund 400 der 1.100 Erwachsenen gingen in benachbarte Pfarreien, wo ihnen das Abendmahl in lutherischer Weise unter den beiden Gestalten von Brot und Wein gereicht wurde. Ganz verstockte Pfarrkinder starben sogar lieber ohne Wegzehrung, ehe sie die Kommunion nur unter einer Gestalt akzeptierten. Dorthin, wo „sectische“ Taufpaten akzeptiert wurden, brachte man auch Kinder zur Taufe. Die Gemeinde forderte die Lossprechung nach dem allgemeinen Schuldbekenntnis in der Messe und beteiligte sich nicht an den herkömmlichen Prozessionen und Bittgängen. Auch „verfuerische Puecher“ (also lutherische Flugschriften) wurden gelesen.
Der Weg für das so genannte „Auslaufen“ zum lutherischen Gottesdienst war nicht weit. Denn mitten im heutigen Landkreis lag die von Bayern (zumindest theoretisch) unabhängige Grafschaft Hohenwaldeck mit den Hauptorten Miesbach und Schliersee. Die hier herrschenden Grafen von Maxlrain sympathisierten aus einer Mischung von religiösen und politischen Gründen mit der Reformation. So ist es kein Wunder, dass sie 1560 den Geistlichen aus Parsberg und Miesbach verboten, vor der bischöflich-herzoglichen Visitationskommission in Tegernsee zu erscheinen.
Dass der Kaplan in Miesbach „völlig von der Häresie infiziert“ sei, glaubte man dort ohnehin zu wissen. Der Pfarrer von Schliersee konnte immerhin berichten, dass der Gottesdienst dort in traditioneller Form gefeiert wurde und fast alle Pfarrangehörigen katholisch waren. Jedoch plane der Herr von Maxlrain die Bestellung eines neuen (d.h. lutherischen) Predigers. Die Geschichte der Reformation in der Grafschaft Hohenwaldeck wird in einem eigenen Beitrag dargestellt. An dieser Stelle kann resümiert werden, dass auch noch vier Jahrzehnte nach der Konfessionsentscheidung der bayerischen Herzöge das Oberland nicht so eindeutig katholisch war wie man meinen möchte. Dies änderte sich erst allmählich, indem die Reformbeschlüsse des bis 1563 dauernden Konzils von Trient umgesetzt wurden. Veränderungen in der Form des Gottesdienstes, eine systematische Priesterausbildung, disziplinarische Maßnahmen gegenüber dem Klerus und eine Neubelebung traditioneller Frömmigkeitsformen (z.B. Wallfahrten) führten zu der Gestalt der katholischen Kirche, die unsere Region für rund zwei Jahrhunderte prägen sollte. Luther war bis gegen 1800 im Oberland kein Thema mehr.
Wer das Visitationsprotokoll von 1560 zu den Pfarreien des Landkreises nachlesen will, findet den Text (in einer etwas gewöhnungsbedürftigen Mischung aus Latein un Bayerisch) in folgendem Werk: Anton Landesdorfer, Das Bistum Freising in der bayerischen Visitation des Jahres 1560 (Münchener Theologische Studien. I. Historische Abteilung 26), St. ottilien 1986. das Buch ist zwar nicht mehr im Handel, aber z.B. im Stadtarchiv Miesbach einsehbar. Das Original des Protokolls zählt zu den Schätzen des Archivs des Erzbistums München und Freising.